Über uns


Grundsatzerklärung (LkSG)

Bekennung zur Achtung der Menschenrechte
Das Klinikum Esslingen bietet als Qualitätskrankenhaus eine umfassende und nachhaltig wirtschaftliche medizinische Versorgung auf sehr hohem Niveau für die Menschen im Landkreis Esslingen und darüber hinaus. Seit der Gründung im Jahr 1862 blickt das Klinikum unter Trägerschaft der Stadt Esslingen am Neckar auf eine stetige Weiterentwicklung zurück und verfügt heute über ein Gesundheitszentrum mit einem sehr breiten und differenzierten Leistungsspektrum in nahezu allen Fachgebieten. Als akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Tübingen beteiligen wir uns aktiv am medizinischen Fortschritt und übernehmen neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Behandlungsmethoden schnell und gezielt in unseren klinischen Alltag.
Wir bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten und betrachten den Schutz von Menschenrechten als zentrales Element. Wir setzen dabei geltendes Recht um, respektieren die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogenen Pflichten und tragen Sorge dafür, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen. Insbesondere verurteilen wir jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei und des (modernen) Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung. Wir bekennen uns darüber hinaus zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Schutz der Koalitionsfreiheit unserer Mitarbeitenden.

Im Einklang mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen bekennt sich das Klinikum Esslingen zu den Prinzipien der nachfolgenden international anerkannten menschenrechtlichen Rahmenwerke und Standards:

  • Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • Der Internationale Pakt über politische und bürgerliche Rechte der Vereinten Nationen
  • Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen
  • Die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
  • Die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
  • Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Die Achtung der Menschenrechte, des Umweltschutzrechts und aktive Überwachungsmaßnahmen sind Bestandteil unseres Wertekodexes und Leitbildes sowie unserer Anforderungen an Lieferanten. Wir werden diese Grundsatzerklärung unseren Mitarbeitenden und allen externen Partner kommunizieren sowie für deren Einhaltung aktiv und nachhaltig sensibilisieren.

Sorgfaltspflichten
Wir beachten die im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise. Unser Ziel ist es, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden.

Liegt ein begründeter Verdacht oder konkreter Hinweis über mögliche Menschenrechtsverletzungen im Klinikum Esslingen oder entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette vor, wird diesem sorgfältig und konsequent nachgegangen. Falls wir feststellen, dass unsere Standards nicht eingehalten werden, setzen wir uns kooperativ mit unseren Lieferanten auseinander, um sicherzustellen, dass Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden; nötigenfalls umfassen unsere Maßnahmen den Abbruch von Geschäftsbeziehungen.

Überwachung
Zur Überwachung der Einhaltung unserer Menschenrechtsstandards führen wir regelmäßige, mindestens jährliche und bei Bedarf anlassbezogene Risikoanalysen durch. Hierbei erfolgt insbesondere eine risikobasiert angemessene Prüfung, um potenzielle Gefahren einer Verletzung der Menschen- und Umweltschutzrechte in unseren Aktivitäten und in den Lieferketten unserer Lieferanten zu identifizieren, zu erfassen, zu bewerten, zu adressieren und nötigenfalls Abhilfemaßnahmen einzuleiten.

Bei der Auswahl unmittelbarer Zulieferer und bei Auftragsvergaben gehen wir in Vertragsverhandlungen und Ausschreibungen auf die konkreten Anforderungen des LkSG ein und halten deren Befolgung fest.

Wir ermutigen unsere Mitarbeitenden, vermutete Verstöße gegen unsere Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschen- und Umweltrechtsstrategie jederzeit an die mit deren Überwachung betrauten Bereiche zu melden. Zusätzlich haben unsere Mitarbeitenden, unsere Partner und andere Dritte jederzeit die Möglichkeit, Verstöße gegen diese Erklärung über das auf unserer Webseite aufgeführte Hinweisgeberportal  zu melden. Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird von uns stetig überprüft und weiterentwickelt.

Verantwortlichkeiten
Das Klinikum Esslingen versteht die Einhaltung und Beachtung der Menschenrechte in seinem Tun als gesamtunternehmerische Aufgabe und fordert die Unterstützung dieses Ziels von jedem Einzelnen – im Rahmen seiner Möglichkeiten ein. Für die Umsetzung und Überprüfung auf Einhaltung der Menschenrechte zeichnet die Geschäftsführung verantwortlich. Unterstützt wird sie dabei insbesondere durch den Geschäftsbereich Beschaffung, Logistik & Service sowie die Compliance-Beauftragten. Auf operativer Ebene stehen alle unsere Führungskräfte dafür ein, die Rechte jedes Einzelnen - unabhängig davon, ob Mitarbeitende, Partner oder sonstige Dritte – zu respektieren und wo erforderlich zu verteidigen.

Berichterstattung
Unsere Bemühungen zur effektiven Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten dokumentieren wir fortlaufend. Darüber hinaus werden wir beginnend mit Kalenderjahr 2024 einen jährlichen Bericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten veröffentlichen. Dieser wird spätestens vier Monate nach dem Schluss unseres Geschäftsjahres veröffentlicht.