Klinik für
Akut- und Notfallmedizin
FAQs
Bei Unsicherheiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 weiter. In akuten oder möglicherweise lebensbedrohlichen Situationen wählen Sie bitte sofort 112. Dazu zählen unter anderem schwere Verletzungen, Atemnot, hoher Blutverlust oder der Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt.
Wir versorgen Menschen mit plötzlich auftretenden schweren oder potenziell lebensbedrohlichen Beschwerden, zum Beispiel:
- akute Luftnot
- Brustschmerzen
- starke Bauchschmerzen
- starke Blutungen
- Lähmungserscheinungen
- Sturz mit möglichem Knochenbruch
- akute Störungen von Sprache oder Gliedmaßen
In akuten oder möglicherweise lebensbedrohlichen Situationen wählen Sie bitte sofort 112. Dazu zählen unter anderem schwere Verletzungen, Atemnot, hoher Blutverlust oder der Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt. Bei Unsicherheiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 weiter.
Wir können keine hausärztlichen Leistungen wie Rezepte oder Krankmeldungen übernehmen. Ebenso wenig planbare Behandlungen bei leichten Beschwerden, Zweitmeinungen oder Terminvereinbarungen.
Nein. Terminvereinbarungen in einer Notaufnahme sind nicht möglich.
Wir nutzen ein Ersteinschätzungssystem (Triage), um die Dringlichkeit Ihrer Beschwerden festzustellen. Patient:innen mit akuten, lebensbedrohlichen Erkrankungen werden immer zuerst behandelt. Wir bemühen uns, niemanden zu lange warten zu lassen und bedanken uns für Ihre Geduld. Bitte informieren Sie uns sofort, wenn sich Ihr Zustand verschlechtert.
Leichtere Beschwerden oder länger bestehende Probleme gehören meist nicht in die Notaufnahme. Der Bereitschaftsdienst unter 116 117 hilft Ihnen jederzeit weiter. Zudem stehen unsere Hausarztpraxis im Praxis-Verbund KE, die Notfallpraxis und die Kindernotfallpraxis zur Verfügung.
Die Notaufnahme stellt keine Rezepte oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus. Bitte wenden Sie sich an Ihre Haus- oder Facharztpraxis, außerhalb deren Sprechzeiten an den Patientenservice unter der Telefonnummer 116 117.
Der Zutritt ist nur mit Zustimmung der Patienten und des Behandlungsteams möglich. Ausnahmen bestehen für Eltern minderjähriger Kinder oder gesetzliche Betreuer.
