Wahlleistungen

Ihr Aufenthalt
Wahlleistungen

Die Regelleistungen sind bei Kassenpatienten über den allgemeinen Pflegesatz abgedeckt und werden von allen Kostenträgern übernommen.

Zusätzlich können Sie sog. Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Hierzu gehören die Behandlung durch den Chefarzt und alle anderen liquidationsberechtigten Ärzte des Krankenhauses, die Unterbringung in einem Ein-Bett- oder Zwei-Bett-Zimmer, die Bereitstellung eines Fernsehapparates oder eines Telefons oder die Unterbringung einer Begleitperson.

Wahlleistungen müssen Sie in der Regel dann selbst bezahlen, wenn Sie nicht Mitglied einer Zusatzversicherung sind, die diese Kosten übernimmt.

Die Gewährung von Wahlleistungen muss vertraglich zwischen Patient und Krankenhaus vereinbart werden. Dies geschieht in der Regel bei der Krankenhausaufnahme, kann aber auch, wenn Sie sich erst später für Wahlleistungen entscheiden, noch nachgeholt werden.

Wir bitten Sie, in diesem Zusammenhang die Allgemeinen Vertragsbestimmungen und die Übersicht über die aktuellen Pflegesätze, auf der unser Wahlleistungsangebot nebst Preisen aufgeführt ist, zu beachten. Diese Informationen halten wir für Sie bei der Krankenhausaufnahme und in jeder Station bereit.