Die Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger befähigt die Auszubildenden zur Pflege von Kindern und Jugendlichen.
Während der Ausbildung werden fachliche, personale, methodische, soziale, interkulturelle und kommunikative Kompetenzen erworben.
Voraussetzungen
· Gesundheitliche Eignung
· Erwünschtes Alter bei Ausbildungsbeginn: 17 Jahre
· Mittlerer Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
· Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis
a. einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
b. einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer
c. einer bis zum 31.12.2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
d. einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 04. Juni 1985 erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer,
oder
· der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.
Der theoretische Unterricht findet im ersten und zweiten Ausbildungsjahr an der Schule für Pflegeberufe statt und umfasst 1.400 Stunden. Das dritte Ausbildungsjahr umfasst 700 Stunden und findet an unserer Kooperationsschule statt.
Der theoretische und praktische Unterricht hat einen Umfang von 2.100 Stunden und erfolgt in festgelegten Theorieblöcken. Die Unterrichtszeiten sind von 08:00 – 15:30 Uhr bzw. 17:15 Uhr.
Der Unterricht ist in folgende Kompetenzbereiche eingeteilt:
I. Pflegeprozess und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegsituationenverantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
II. Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten.
III. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten.
IV. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.
V. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen.
Die praktische Ausbildung hat einen Umfang von 2.500 Stunden. Diese entfallen auf die stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Akut-und Langzeitpflege und die pädiatrische Versorgung.
Verteilung der Einsätze
· Orientierungseinsatz (erster Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung)
· Pflichteinsatz stationäre Akutpflege (Krankenhaus)
· Pflichteinsatz stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim)
· Pflichteinsatz ambulante Pflege
· Pflichteinsatz pädiatrische Versorgung
· Pflichteinsatz psychiatrische Versorgung
· Vertiefungseinsatz (letzter Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung)
· Weitere Einsatzmöglichkeiten wie Hospiz, Arztpraxen, etc.)
Diese verteilen sich auf die Stationen im Klinikum Esslingen, wie:
· Allgemein- und Viszeralchirurgie
· Anästhesiologie und operative Intensivmedizin
· Augenheilkunde und Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
· Frauenheilkunde und Geburtshilfe
· Gefäß- und Thoraxchirurgie
· Innere Medizin – Fachbereich Gastroenterologie
· Innere Medizin – Fachbereich Kardiologie
· Kinderheilkunde
· Neurologie und klinische Neurophysiologie
· Kinder- und Jugendpsychiatrie
· Unfallchirurgie und Orthopädie
sowie auf unsere externen Kooperationspartner, wie:
· Gesundheitsamt
· Krankenkasse
· Pflegeheime
· Sozialstationen
· Urologie
· Hospiz
Das Klinikum Esslingen bietet 500 Stunden Vertiefung in der Pädiatrie an, diese können auf folgenden Fachgebieten absolviert werden:
· Allgemeinpädiatrie
· Neuropädiatrie
· Kinderchirurgie
· Neonatologie
· Kinder- und Jugendpsychosomatik sowie -psychiatrie
Weitere externe Kooperationspartner stehen zur Verfügung, wie:
· ARCHE IntensivKinder, Kusterdingen
· Praxen der niedergelassenen Kinderärzte in Esslingen
Die Abschlussprüfung wird an unserer Schule für Pflegeberufe absolviert. Sie besteht aus einer schriftlichen, einer mündlichen und einer praktischen Prüfung.
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Ausbildungstarif des TVAöD Pflege oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/azubi.html, dem „Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes, Besonderer Teil Pflege“.
Nach der Ausbildung stehen Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen viele verschiedene Arbeitsfelder und Weiterbildungsmöglichkeiten.