Fernsehen und Telefon sind Angebote des Krankenhauses, die Sie als Wahlleistungen in Anspruch nehmen können. Wenn Sie dies möchten, müssen Sie bei der stationären Aufnahme einen Wahlleistungsantrag und eine Ermächtigung zum Einzug der anfallenden Kosten zur Abbuchung von Ihrem Bankkonto unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass Sie ein tragbares Fernsehgerät im Krankenhaus nicht benutzen dürfen. Auf Wunsch können Sie einen Ausdruck der von Ihnen geführten Telefongespräche samt der dafür angefallenen Kosten erhalten. Zu beachten ist, dass die Erstellung des Ausdruck noch innerhalb einer Zeitspanne von 21 Tagen nach der Entlassung möglich ist. Wir bitten dringend zu beachten, dass in unserem Hause der Betrieb mobiler Telefone (sog. Handys) um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten, untersagt ist. Sofern Sie Anrufe aus dem außereuropäischen Ausland erwarten, bitten wir Sie zu beachten, dass eine direkte Durchwahl Ihres Gesprächspartners nicht möglich ist, wenn eine längere als 15-stellige Rufnummer zu wählen ist. Dann ist nur eine Verbindung über die Telefonzentrale möglich.
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