Wenn Sie nicht der ständigen Bettruhe bedürfen und der Arzt Ihnen Ausgang genehmigt hat, so melden Sie sich bitte auf Ihrer Station ab. Denken Sie an witterungsgerechte Kleidung (keine Nachthemden oder Pyjamas) und daran, dass Sie zur Visite und zu den Essenszeiten in Ihrem Zimmer sind. Das Krankenhausgelände sollten Sie aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht verlassen.
KE im Dialog: "Was kann Krebsvorsorge wirklich leisten?" am 10.08.2010
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