Hirschlandstraße 97 · 73730 Esslingen a.N. · Telefon 0711 - 3103 0

Beurlaubung


Während des Krankenhausaufenthalts können Sie sich aus zwingenden Gründen beurlauben lassen. Wenden Sie sich deshalb an Ihren Stationsarzt. Er wird Ihnen sagen, ob eine Beurlaubung in Ihrem Fall möglich ist. Hierfür ist die Genehmigung des Arztes und der Krankenkasse erforderlich. Falls Sie entgegen ärztlichem Rat das Krankenhaus verlassen möchten, können wir Sie natürlich nicht daran hindern. Sie müssten die Verantwortung dafür allerdings selbst tragen. Bedenken Sie in diesem Zusammenhang auch, dass die Krankenkasse es dann ablehnen kann, die Behandlungskosten zu übernehmen.

 

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