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Organ-Ultraschall


Zwischen 19+0 SSW und 20+6 SSW führen wir einen so genannten „großen“ Organ-Ultraschall durch. Dieser ist wesentlich umfangreicher als der gemäß den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehene Ultraschall in diesem Zeitraum. Neben speziellen Geräten erfordert er auch große Erfahrung des Untersuchers.

Die spezielle Organ-Sonographie wird von Ihrem Frauenarzt nur bei bestimmten Indikationen veranlasst. So zum Beispiel:

  • Bei Paaren, die bereits ein krankes oder mit Handicap geborenes Kind haben
  • Bei Erbkrankheiten der Eltern oder bei Erkrankungen der Mutter, die sich negativ auf die Entwicklung eines Kindes auswirken können (z.B. Diabetes mellitus)
  • Wenn die Mutter in der Frühschwangerschaft Medikamente einnehmen musste oder sich einer intensiven Röntgenuntersuchung oder einer Strahlenbehandlung unterziehen musste
  • Bei Problemen während eines früheren Schwangerschaftsverlaufes
  • Bei jeglicher Auffälligkeit in den Screening-Untersuchungen gemäß Mutterschaftsrichtlinien beim Frauenarzt

 
Bei bestehender Indikation und entsprechender Überweisung Ihres Frauenarztes werden die Kosten der von uns durchgeführten Untersuchungen von den Krankenkassen übernommen.

Bei guten Untersuchungsbedingungen, wobei die Lage des Kindes und die Stärke der mütterlichen Bauchdecke eine entscheidende Rolle spielen, dauert eine umfassende Ultraschall-Untersuchung etwa 30 bis 40 Minuten. Dabei betrachten wir alle darstellbaren Organe und Merkmale des Ungeborenen:

  • das altersentsprechende kindliche Wachstum
  • die Fruchtwassermenge
  • das Aussehen und die Funktion aller sichtbaren Organe inklusive des Herzens (Echokardiographie)
  • der Blutfluss in der Nabelschnur
  • die Lage und das Aussehen der Plazenta
  • das Durchblutungsverhalten in den Gebärmuttergefäßen (zur Beurteilung der Mutterkuchenfunktion und -reifung)