Die Untersuchung des kindlichen Herzens mit Ultraschall (fetale Echokardiographie) ist Bestandteil der weiterführenden Organ-Diagnostik (19+0 – 20+6 SSW). Zwar sind durch zunehmende Verbesserung der Geräte und durch die Qualifizierung besonderer Ärzte Untersuchungen an diesem Organ zu früheren Zeitpunkten möglich. So können manche Herzfehlbildungen bereits zwischen der 13. und 14. SSW erkannt werden. Die endgültige Beurteilung des Herzens, seiner Funktion und der Blutflüsse erfolgt jedoch erst zwischen der 19. und 21. SSW und sollte in der Regel mit der 22./23. Woche abgeschlossen sein. Zu einem späteren Zeitpunkt in der Schwangerschaft ist die Diagnostik häufig durch die ungünstige Lage des Kindes sowie durch die schlechte Schalldurchlässigkeit der Rippen beeinträchtigt.
Die Untersuchung des kindlichen Herzens ist mehr noch als die Beurteilung eines jeden anderen Organsystems davon abhängig, wie qualifiziert und erfahren der Untersucher ist. Eine entscheidende Rolle spielt auch die Qualität der Ultraschallmaschine. Das Herz und das Kind sind permanent in Bewegung, so dass das Erfassen kleiner Strukturen häufig sehr schwierig ist. Die Echokardiographie stößt aus diesen Gründen bei sehr kleinen Fehlern, wie z.B. einem sehr kleinen Loch in der Herzscheidewand, an ihre Grenzen.
Eine umfassende fetale Echokardiographie erfolgt zunächst in Schwarz-Weiß-Darstellung. Mit Hilfe der farbkodierten Doppler-Sonographie werden weitere Details untersucht. Der Herzfehler als solcher ist in der Regel nicht tödlich. Das Leben und die Gesundheit eines Kindes kann aber entscheidend von der Diagnostik am Herzen und der frühzeitigen Erkennung eines möglichen Fehlers abhängen. Herzfehler treten immer wieder in Kombination mit Chromosomenfehlern oder genetischen Syndromen auf. Bei einem auffälligen Untersuchungsbefund des kindlichen Herzens bieten wir den Eltern daher eine Untersuchung des kindlichen Erbgutes an. Erst diese ermöglicht eine exakte Prognose.