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Der Doppler-Ultraschall beruht auf einem besonderen physikalischen Effekt und stellt den Blutfluss in den kindlichen und einem Teil der mütterlichen Gefäße farbig und akustisch dar. Auf diese Weise lässt sich z.B. der ersorgungszustand des Kindes beurteilen.

Eine Doppler-Untersuchung ist sinnvoll z.B. bei

  • Verdacht auf vermindertes Wachstum oder Wachstumsstillstand des Kindes
  • verminderter Fruchtwassermenge
  • Auffälligkeiten der fetalen Herzfrequenz
  • Verdacht auf Herzfehler/Herzerkrankungen
  • Verdacht auf kindliche Fehlbildung oder Erkrankung
  • Blutgruppenunverträglichkeit, schwangerschaftsbedingte Erkrankung der Mutter (z.B. Bluthochdruck, Präeklampsie (sog. Schwangerschaftsvergiftung), Diabetes mellitus, Nierenerkrankung)
  • bestimmten Infektionen (z.B. Ringelröteln)
  • Früh- oder Mangelgeburt in einer vorangegangenen Schwangerschaft
  • Mehrlingsschwangerschaften


Routinemäßig werden bei der Doppler-Untersuchung zunächst das kindliche Wachstum, die Fruchtwassermenge sowie die Plazenta beurteilt. Anschließend wird der Blutfluss in den kindlichen Gefäßen (z.B. Gehirngefäße, Nabelschnur) und in den Gebärmuttergefäßen gemessen.

Die Untersuchung gibt also Aufschluss über akute oder chronische Mangelzustände der Versorgung des Ungeborenen sowie über die Funktion der Plazenta (Mutterkuchen). Die Doppler-Untersuchung kann einerseits zur Beruhigung der Schwangeren beitragen, wenn sich ein ausgesprochener Verdacht nicht bestätigt. Zum Beispiel, wenn ein Kind für das Schwangerschaftsalter zu klein ist und sich die Versorgung des Kindes dennoch als gut darstellt. Andererseits lässt Sie uns frühzeitig Situationen erkennen, in denen Handlungsbedarf besteht. Dabei kann eine intensive vorgeburtliche Betreuung oder in Einzelfällen eine vorzeitige Entbindung notwendig werden.