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Schule für Pflegeberufe


An der Schule für Pflegeberufe werden Gesundheits- und Kranken- / Kinderkrankenpfleger/innen nach den Maßgaben des Krankenpflegegesetzes vom 16.07.2003 und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vom 10.11.2003 ausgebildet. Die Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit dem Examen, das schriftlich, praktisch und mündlich abgenommen wird. Die Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung stellt das Regierungspräsidium Stuttgart nach bestandenem Examen und bei der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen aus.

Außerdem bietet die Schule für Pflegeberufe die Weiterbildung zur Praxisanleiterin / zum Praxisanleiter an. Der Kurs ist auch für externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer offen. Im Flyer finden Sie nähere Informationen.